130 Prozent Regel. Reparatur trotz wirtschaftlichem Totalschaden. Fachwissen vom KFZ Gutachter Goch
Immer wieder gibt es nach einem Unfall Diskussionen darüber, ob ein beschädigtes Fahrzeug repariert werden darf, obwohl die gegnerische Versicherung von einem wirtschaftlichen Totalschaden ausgeht. Für diesen Fall existiert eine durch die Rechtsprechung entwickelte Lösung, die als 130 Prozent Regel bekannt ist. Als KFZ Gutachter Goch erkläre ich Ihnen die Voraussetzungen, die rechtlichen Grundlagen und typische Probleme, die bei der Anwendung auftreten können.
Die wichtigsten Kernpunkte
Die Summe aus Reparaturkosten und merkantilem Minderwert darf den Wiederbeschaffungswert höchstens um bis zu 30 Prozent übersteigen.
Die 130 Prozent Regel erlaubt die Instandsetzung, obwohl ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Die Reparatur muss vollständig und fachgerecht nach Vorgaben des Gutachtens ausgeführt werden.
Nach Abschluss der Arbeiten muss das Fahrzeug für mindestens sechs Monate weiter genutzt werden.
Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor
Vor allem bei älteren oder bereits vorgeschädigten Fahrzeugen führen umfangreiche Unfallschäden schnell dazu, dass eine Reparatur betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint. Ein Sachverständiger bewertet den Unfallwagen und vergleicht den Wiederbeschaffungswert mit dem Restwert sowie den kalkulierten Reparaturkosten. Übersteigen die Reparaturkosten den Betrag, der sich aus der Differenz von Wiederbeschaffungswert und Restwert ergibt, gilt das Fahrzeug aus wirtschaftlicher Sicht als Totalschaden.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Wiederbeschaffungswert 9000 Euro
Restwert 4000 Euro
Reparaturkosten brutto 6000 Euro
Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert beträgt in diesem Fall 5000 Euro. Da die Reparaturkosten über diesem Betrag liegen, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Was ist ein technischer Totalschaden
Von einem technischen Totalschaden spricht man, wenn das Fahrzeug so schwer beschädigt wurde, dass eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nicht mehr möglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand realisierbar wäre. Beispiele sind massive Strukturverformungen, schwere Schäden an tragenden Bauteilen oder eine Zerstörung, die eine fachgerechte Reparatur unmöglich macht. In solchen Fällen scheidet eine Instandsetzung grundsätzlich aus, auch wenn die 130 Prozent Regel eigentlich erfüllt wäre.
Die 130 Prozent Regel im Überblick
Eine gesetzliche Norm existiert nicht, jedoch hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Abrechnungsform etabliert. Die Regel besagt, dass eine Reparatur durchgeführt werden darf, wenn der Gesamtbetrag aus merkantilem Minderwert und Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 Prozent überschreitet. Dadurch soll das sogenannte Integritätsinteresse des Geschädigten geschützt werden. Gemeint ist der Wunsch, das vertraute Fahrzeug zu behalten, anstatt ein Ersatzfahrzeug kaufen zu müssen.
Der BGH hat außerdem entschieden, dass diese Möglichkeit bei allen Fahrzeugarten gilt, unabhängig davon, ob privat oder gewerblich genutzt.
Warum die 130 Prozent Regelung existiert
Die Regel soll verhindern, dass Geschädigte gezwungen werden, ein ihnen vertrautes und gepflegtes Auto aufzugeben, obwohl eine fachgerechte Reparatur technisch und wirtschaftlich sinnvoll möglich wäre. Versicherungen versuchen jedoch häufig, die Anwendung zu verhindern, da die Kosten meist höher ausfallen als eine Abrechnung auf Basis des Wiederbeschaffungswertes. Daher ist es ratsam, sowohl einen unabhängigen KFZ Gutachter Goch als auch einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Berücksichtigung des merkantilen Minderwerts
Viele Versicherungen behaupten, bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung bestehe kein merkantiler Minderwert mehr. Der BGH hat jedoch mehrfach entschieden, dass dies pauschal nicht stimmt. Selbst Fahrzeuge, die älter als fünf Jahre sind oder mehr als 100000 Kilometer gelaufen haben, können weiterhin einen merkantilen Minderwert aufweisen, da dieser vom Markt abhängt und nicht vom Alter allein. Liegt die Summe aus Reparaturkosten und Minderwert unterhalb der 130 Prozent Grenze, muss die gegnerische Versicherung den gesamten Schaden ersetzen.
Ein Beispiel zur Berechnung:
Liegt der Wiederbeschaffungswert bei 9000 Euro, beläuft sich der maximal zulässige Betrag auf 11700 Euro brutto.
Voraussetzungen für die Anwendung der 130 Prozent Regel
Damit die Versicherung verpflichtet ist, die Reparatur zu finanzieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Reparatur muss vollständig und fachgerecht nach den Vorgaben des Gutachtens erfolgen.
Sie dürfen keine Teilleistungen oder Billiglösungen durchführen, um die Kosten künstlich zu senken.
Die Versicherung verlangt regelmäßig einen Nachweis in Form einer Reparaturrechnung.
Wird die Reparatur in Eigenleistung ausgeführt, muss ein Sachverständiger anschließend dokumentieren, dass alle Arbeitsgänge fachgerecht ausgeführt wurden.
Der Geschädigte muss das instandgesetzte Fahrzeug mindestens sechs Monate weiter nutzen, um das Integritätsinteresse glaubhaft zu machen.
Auch der Einsatz von gebrauchten Ersatzteilen ist zulässig, sofern sie technisch einwandfrei sind.
Prognoserisiko und tatsächliche Reparaturkosten
Es kommt vor, dass im Gutachten vorhergesagte Reparaturkosten später höher ausfallen, sodass die 130 Prozent Grenze überschritten wird. In solchen Fällen trägt die Versicherung das prognostische Risiko, sofern das Gutachten sachgerecht erstellt wurde. Der Geschädigte muss die Mehrkosten nicht selbst übernehmen.
Ebenso ist der umgekehrte Fall möglich. Wenn die Reparatur in einer günstigeren Werkstatt oder Region durchgeführt wird und die tatsächlichen Kosten die Grenze unterschreiten, obwohl das Gutachten dies zunächst nicht vorsah, kann die 130 Prozent Regel dennoch angewendet werden. Dies wurde in mehreren Urteilen bestätigt.

Ihr unabhängiger KFZ-Gutachter in Goch
Kostenloser Rundum-Service
All-inclusive-Service bis zur Auszahlung
Maximale Auszahlung
Unabhängiger Gutachter
✓
✓
✓
✓


So fertigen wir Ihr Kfz-Gutachten in Goch an
Rasch und professionell in nur 24 Stunden
1. IM BÜRO ANRUFEN & TERMIN VEREINBAREN
Kontakt aufnehmen und Begutachtungstermin abstimmen
2. GUTACHTER KOMMT KOSTENFREI ZU IHNEN ODER SIE KOMMEN ZU UNS
Der Gutachter kommt kostenlos zu Ihnen, oder Sie bringen Ihr Fahrzeug zu uns.
Müssen für die Schadensaufnahme Teile demontiert werden, erledigen wir das in unserer Prüfhalle in Goch.
3. GUTACHTEN WIRD ANGEFERTIGT & FORMULARE AUSGEFÜLLT
Ihr Gutachten wird erstellt, alle erforderlichen Formulare füllen wir für Sie aus.
4. AUSZAHLUNG DER SCHADENSSUMME
Sie entscheiden, ob die Schadenssumme direkt auf Ihr Konto ausgezahlt wird oder ob Ihr Fahrzeug unmittelbar repariert werden soll.




✆


Melden Sie Ihren Unfall schnell und unkompliziert per WhatsApp
Fotos und Infos einfach zusenden
Schnelle Rückmeldung durch einen Experten
Termin vereinbaren, wir kommen zu Ihnen
✓
✓
✓
Unsere Leistungen
Verlässliche Gutachten für Sie in Goch
Oldtimer Wertgutachten
Unfall Gutachten
Unverschuldeter Unfall? Dann benötigen Sie ein Unfallgutachten, um den tatsächlichen Schaden exakt festzustellen.
Dieses Gutachten ist für die gegnerische Versicherung unerlässlich. Ohne ein unabhängiges Gutachten wird die Versicherung den Schaden selbst schätzen – und Sie erhalten in der Regel deutlich weniger Geld.
Sie möchten ein Wertgutachten für Ihren Oldtimer erstellen lassen?
Für die korrekte Versicherungseinstufung ist ein aktuelles Wertgutachten zwingend erforderlich.
Da sich der Fahrzeugwert im Laufe der Jahre verändert, sollte die Bewertung Ihres Oldtimers alle 2–3 Jahre erneuert werden – nur so vermeiden Sie eine mögliche Unterversicherung und schützen Ihr wertvolles Fahrzeug optimal.
Sie müssen den Wert Ihres Fahrzeugs unabhängig feststellen lassen?
Ein Kfz-Wertgutachten wird häufig für Rechtsstreitigkeiten, das Finanzamt, Jobcenter, Arbeitsamt, BAföG-Amt und andere Behörden benötigt.
Wertgutachten
Kontakt
Rufnummer +49 176 56926079
Mail: info@sv-rhein-maas.de
Schnelle und verlässliche Gutachten in Goch
© 2025. All rights reserved.


