Totalschaden am Auto. Was tun. Ausführliche Orientierung vom KFZ Gutachter Goch

Ein schwerer Unfall trifft jeden unerwartet und löst häufig große Unsicherheit aus. Neben der emotionalen Belastung steht schnell die Frage im Raum, ob das eigene Fahrzeug noch zu retten ist oder ein Totalschaden vorliegt. Nicht immer lässt sich dies sofort erkennen. Als KFZ Gutachter Goch erkläre ich Ihnen, wie Sie nach einem Unfall richtig vorgehen, welche Arten des Totalschadens es gibt und welche Ansprüche Sie gegenüber Versicherungen geltend machen können.

Die wichtigsten Grundlagen zum Totalschaden

Ein Totalschaden beschreibt eine besonders schwere Beschädigung eines Fahrzeugs.
Dieser kann die Folge eines Verkehrsunfalls, eines Naturereignisses oder eines technischen Defekts sein.
Man unterscheidet zwischen technischem Totalschaden und wirtschaftlichem Totalschaden.
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur aus fachlicher Sicht nicht mehr möglich oder nicht mehr sicher realisierbar ist.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs deutlich übersteigen und eine Instandsetzung nicht mehr sinnvoll ist.

Checkliste. Wie verhalte ich mich nach einem Unfall richtig

Sie hatten einen Unfall.
Am Fahrzeug sind starke Beschädigungen sichtbar.
Ob ein Totalschaden vorliegt, kann zu diesem Zeitpunkt niemand zuverlässig beurteilen.
Bei Personenschäden müssen Rettungsdienst und Polizei verständigt werden.
Der Unfall sollte dokumentiert werden. Dazu gehören Fotos, Daten der Beteiligten, mögliche Zeugen und der Unfallort.
Wenn Sie unschuldig sind, sollten Sie ein professionelles Unfallgutachten einholen.
Kontaktieren Sie einen unabhängigen KFZ Gutachter Goch, damit eine schnelle Begutachtung erfolgen kann.
Sobald das Gutachten vorliegt, kann sicher festgestellt werden, ob ein Totalschaden gegeben ist.

Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden

Trotz schwerer Schäden kann ein Fahrzeug theoretisch noch fahrbereit sein. Wirtschaftlich gesehen lohnt sich eine Reparatur jedoch nicht mehr, wenn die zu erwartenden Reparaturkosten höher sind als die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Beispiel zur Verdeutlichung:
Wiederbeschaffungswert 10000 Euro
Restwert 2000 Euro
Differenz 8000 Euro

Liegen die kalkulierten Reparaturkosten über dieser Summe, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Was erhält der Geschädigte bei einem wirtschaftlichen Totalschaden

Die gegnerische Versicherung zahlt in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Wenn das Fahrzeug nicht weiter genutzt wird, werden zusätzlich häufig Abmeldekosten und Entsorgungskosten ersetzt.

Kann ein beschädigtes Fahrzeug trotz Totalschaden weitergenutzt werden

Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich. Die Rechtsprechung erlaubt eine Reparatur, wenn die Kosten höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Diese Regelung gilt jedoch nur bei Haftpflichtschäden.

Die Reparatur muss vollständig und nach Herstellervorgaben ausgeführt werden.
Eine Teilausführung ist nicht zulässig.
Der Geschädigte muss das reparierte Fahrzeug anschließend mindestens sechs Monate weiterfahren.
Eine reine Auszahlung der Reparaturkosten ist in diesem Bereich nicht möglich.

Überschreiten die Reparaturkosten die 30 Prozent Grenze, ist eine Instandsetzung wirtschaftlich nicht mehr vertretbar und die Versicherung muss diese nicht bezahlen.

Technischer Totalschaden. Was bedeutet das

Ein technischer Totalschaden entsteht, wenn das Fahrzeug so stark beschädigt ist, dass eine fachgerechte Reparatur nicht mehr durchführbar ist. Der Restwert liegt in solchen Fällen meist extrem niedrig. Die Versicherung des Verursachers zahlt in diesen Fällen ebenfalls die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Auszahlung oder Reparatur. Was ist sinnvoll

Geschädigte können grundsätzlich entscheiden, ob sie die Auszahlung der Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert bevorzugen oder ob eine Reparatur gewünscht ist. Befinden sich die Reparaturkosten im Bereich von 100 bis 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes, darf die Versicherung nur dann zahlen, wenn die Reparatur auch wirklich umgesetzt wird. Eine fiktive Auszahlung ist in diesem Bereich ausgeschlossen.

Restwert. Wie wird dieser ermittelt

Der Restwert beschreibt den Wert des beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand. Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt diesen im Gutachten. Versicherungen setzen Restwerte gelegentlich niedriger an als sachlich korrekt. Ein KFZ Gutachter Goch holt bei Bedarf mehrere verbindliche Angebote ein, die den tatsächlichen Restwert belegen.

Wiederbeschaffungswert. Was bedeutet dieser Wert

Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet den Geldbetrag, der benötigt wird, um ein vergleichbares Fahrzeug in Zustand, Alter und Ausstattung zum Unfallzeitpunkt erneut zu erwerben. Der Wert orientiert sich am regionalen Markt. Listenwerte wie die Schwacke dienen lediglich als Orientierung, ersetzen jedoch keine professionelle Wertermittlung.

Wer trägt die Kosten bei Fremdverschulden

Hat der Unfallgegner den Schaden verursacht, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten. Bei Schäden durch Sturm, Überschwemmung, Feuer oder Diebstahl ist oft die Teilkasko zuständig.

Wer zahlt bei eigenem Verschulden

Liegt Eigenverschulden vor, greift nur die Vollkasko, sofern diese abgeschlossen wurde. Da eine Vollkasko nach einem Schadensfall üblicherweise zu einer Höherstufung führt, empfiehlt sich vor der Meldung zu prüfen, ob eventuell ein Teilkaskofall vorliegt.

Ein eigenes Gutachten kann auch bei Kaskoschäden sinnvoll sein, denn ein unabhängiger KFZ Gutachter Goch dokumentiert Schäden objektiv und verhindert unfaire Kürzungen.

Totalschaden in der Vollkasko

Die Vollkasko zahlt Schäden bei eigenem Verschulden, bei unbekannten Schädigern und bei Vandalismus. Ein späteres Hochstufen ist jedoch nahezu immer vorgesehen.

Totalschaden in der Teilkasko

Die Teilkasko reguliert Schäden durch Unwetter, Brand, Explosion, Wildtierzusammenstöße oder Diebstahl. Bei Sturmschäden, herabfallenden Gegenständen oder umstürzenden Bäumen gelten je nach Versicherungsbedingungen besondere Einschränkungen.

Weitere wichtige Themen rund um den Totalschaden

Unechter Totalschaden

Ein unechter Totalschaden kommt häufig bei fast neuen Fahrzeugen vor. Obwohl die Reparatur theoretisch möglich wäre, gilt sie als unzumutbar, weil der Schaden erheblich ist.

Was geschieht mit dem Fahrzeug nach Totalschaden

Es kann an den Restwertaufkäufer verkauft oder endgültig entsorgt werden. Die Kosten für Abmeldung, Entsorgung und Anmeldung eines Ersatzfahrzeugs trägt die gegnerische Versicherung, sofern kein Verschulden vorliegt.

Leihwagen und Nutzungsausfall

Bei technischem oder wirtschaftlichem Totalschaden hat der Geschädigte Anspruch auf einen Mietwagen oder auf Nutzungsausfallentschädigung. Die Entschädigung ist nicht auf Mietwagenkosten begrenzt und kann frei verwendet werden.

Anwaltskosten

Bei Fremdverschulden muss die gegnerische Versicherung alle Rechtsanwaltskosten übernehmen. Bei eigenem Verschulden ist dafür eine Rechtsschutzversicherung erforderlich.

Totalschaden bei Leasingfahrzeugen

Bei Leasingfahrzeugen entsteht oft eine Finanzierungslücke, weil der Wiederbeschaffungswert niedriger ist als der Restleasingwert. Eine GAP Versicherung schließt diese Differenz.

Totalschaden bei finanzierten Fahrzeugen

Bei klassischen Ratenkrediten müssen die Zahlungen weitergeleistet werden, auch wenn das Fahrzeug nicht mehr existiert. Bei speziellen Autokrediten wird der Fahrzeugbrief nur gegen Sicherheiten herausgegeben.

Totalschaden bei Neuwagen

Innerhalb von etwa vier Wochen nach Erstzulassung und bis ungefähr 1000 Kilometern kann der Neupreis ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Schaden so erheblich ist, dass eine Nutzung des reparierten Fahrzeugs unzumutbar wäre.

Totalschadenfahrzeug kaufen

Ein Wiederverkauf oder Kauf eines Unfallwagens kann sinnvoll sein, sofern die Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde. Ein Gebrauchtwagencheck durch den KFZ Gutachter Goch bietet hier Sicherheit.

Fazit vom KFZ Gutachter Goch

Ein Totalschaden lässt sich direkt nach einem Unfall selten sicher erkennen. Ein professionelles Unfallgutachten schafft Klarheit und schützt vor falschen Entscheidungen. Wenn Sie unverschuldet sind, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens. Melden Sie sich gerne, wir unterstützen Sie zuverlässig und zeitnah.

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Der Gutachter kommt kostenlos zu Ihnen, oder Sie bringen Ihr Fahrzeug zu uns.
Müssen für die Schadensaufnahme Teile demontiert werden, erledigen wir das in unserer Prüfhalle in Goch.

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Ihr Gutachten wird erstellt, alle erforderlichen Formulare füllen wir für Sie aus.

4. AUSZAHLUNG DER SCHADENSSUMME

Sie entscheiden, ob die Schadenssumme direkt auf Ihr Konto ausgezahlt wird oder ob Ihr Fahrzeug unmittelbar repariert werden soll.

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