Unfall verursacht. Was tun. Orientierungshilfe vom KFZ Gutachter Goch
Ein selbst verschuldeter Unfall führt bei den meisten Menschen zunächst zu Unsicherheit. Gerade in dieser Stresssituation ist es entscheidend, ruhig zu bleiben und die wichtigsten Schritte einzuhalten. Die Frage der Schuld sollte unmittelbar nach dem Ereignis keine Rolle spielen. Vorrangig geht es darum, Übersicht zu bewahren und alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, damit die spätere Schadensabwicklung problemlos funktioniert. Als KFZ Gutachter Goch erläutere ich Ihnen ausführlich, wie Sie sich korrekt verhalten.
Unfall verursacht. Schritt für Schritt Anleitung
Unfallstelle sichern
Aktivieren Sie die Warnblinkanlage, ziehen Sie eine Warnweste an und bringen Sie ein Warndreieck in ausreichender Entfernung in Stellung.
Kann der Verkehr behindert werden, sollten Fahrzeuge bei leichten Schäden zügig beiseite gefahren werden. Bei erheblichen Beschädigungen oder unklarer Lage bleiben die Fahrzeuge stehen, bis die Polizei den Unfall aufgenommen hat.
Versorgung von Verletzten und Notruf absetzen
Setzen Sie sofort einen Notruf ab. Für Notfälle wählen Sie 112 oder 110.
Der Notruf sollte folgende Angaben enthalten, angelehnt an das W-Schema:
Wer meldet sich
Wo der Unfall stattgefunden hat
Was genau geschehen ist
Wie viele Fahrzeuge beteiligt sind
Welche Art von Verletzungen erkennbar ist
Leisten Sie Erste Hilfe, sofern dies möglich und erforderlich ist.
Polizei informieren
Bei kleineren Blechschäden ist die Polizei nicht zwingend erforderlich, dennoch erlaubt. Sie muss verständigt werden, wenn Personen verletzt sind, hohe Sachschäden entstanden sind oder die Frage der Schuld nicht eindeutig beantwortet werden kann. Ein sofortiges Schuldanerkenntnis sollten Sie niemals abgeben. Rechtsfolgen könnten erheblich sein und auch den Versicherungsschutz gefährden.
Unfall dokumentieren
Notieren Sie Namen, Adressen und Ausweisdaten aller Beteiligten.
Erfassen Sie Kennzeichen sowie Versicherungsinformationen. Sollte der Fahrer nicht identisch mit dem Halter des Fahrzeugs sein, müssen die Daten des Halters ebenfalls festgehalten werden.
Dokumentieren Sie Uhrzeit, genaue Örtlichkeit und die sichtbaren Schäden. Fotografieren Sie Positionen der Fahrzeuge, Spuren und sämtliche Beschädigungen. Eine einfache Skizze kann helfen, den Ablauf zu verdeutlichen.
Wichtig sind zudem die Daten möglicher Zeugen.
All diese Informationen bilden den Unfallbericht. Sie können hierfür vorbereitete Formulare im Fahrzeug mitführen.
Schadensmeldung bei der eigenen Versicherung
Haben Sie den Unfall verursacht, müssen Sie Ihre Haftpflichtversicherung unverzüglich informieren. Die vertraglichen Fristen sind einzuhalten. Meist steht hierfür eine Woche zur Verfügung, im Zweifel sollten Sie den Schaden sofort melden.
Wer trägt die Kosten bei einem verursachten Unfall
Personenschäden der Unfallgegner
Die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt sämtliche Kosten, die den verletzten Personen entstehen. Dazu gehören Behandlungskosten, Schmerzensgeld und unter Umständen Entschädigungen aufgrund langfristiger Schäden. Der Verursacher selbst wird medizinisch über seine Krankenversicherung versorgt.
Sachschäden an Fahrzeugen der Unfallgegner
Die Haftpflichtversicherung begleicht den Schaden des anderen Unfallbeteiligten vollständig, sofern eine alleinige Verursachung vorliegt. Liegt eine Mitschuld vor, wird anteilig gekürzt.
Kommt grobe Fahrlässigkeit in Betracht, kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.
Nach der Regulierung kann die Haftpflichtversicherung des Verursachers eine höhere Beitragseinstufung vornehmen, wodurch die künftige Versicherungsprämie steigt.
Eigene Schäden am Fahrzeug des Verursachers
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflicht deckt nur die Schäden anderer, nicht die eigenen.
Teilkaskoversicherung
Teilkasko ersetzt ausschließlich bestimmte Elementarschäden sowie Wildunfälle, aber keine selbst verursachten Unfallschäden.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkasko übernimmt auch Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch eigenes Fehlverhalten entstanden sind. Die Erstattung orientiert sich jedoch am Zeitwert des Fahrzeugs. Nach einem Vollkaskoschaden erfolgt meist eine Hochstufung im Versicherungsvertrag.
Mögliche Strafen und Bußgelder
Verwarngeld oder Bußgeld
Falls die Polizei ein Verwarngeld ausspricht, muss dies nicht unmittelbar bezahlt werden. Eine spätere Prüfung kann sinnvoll sein, insbesondere wenn Unsicherheiten bei der Schuldfrage bestehen. Unter Schock getroffene Entscheidungen sind oft unzuverlässig. Ein sofortiges Schuldanerkenntnis darf keinesfalls erfolgen.
Punkte in Flensburg
Punkte werden erst ab einer bestimmten Bußgeldhöhe eingetragen. Eine Übersicht der jeweiligen Grenzwerte ist öffentlich einsehbar.
Besondere Unfallkonstellationen
Unfall aufgrund von Handynutzung
Handynutzung während der Fahrt gehört zu den häufgsten Unfallursachen in Deutschland. Die Strafen sind erheblich. Es drohen ein Bußgeld von 200 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Zudem erkennen Versicherungen in vielen Fällen grobe Fahrlässigkeit an und verweigern eine vollständige Regulierung.
Unfall unter Alkoholeinfluss
Bereits geringe Mengen Alkohol können strafrechtliche Konsequenzen haben. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss sind hohe Bußgelder, Fahrverbote und Punkte üblich. Zudem kann die Versicherung Regress fordern.
Unfall während der Probezeit
Fahranfänger müssen mit empfindlichen Maßnahmen rechnen. Neben Bußgeldern und Punkten können eine Verlängerung der Probezeit oder verpflichtende Nachschulungen angeordnet werden. Fahrerflucht ist in keinem Fall eine Lösung und stellt eine Straftat dar.
Unfall ohne gültigen Führerschein
Fahren ohne Erlaubnis ist strafbar. Der Unfallverursacher muss mit erheblichen Regressforderungen und weiteren strafrechtlichen Sanktionen rechnen.
Unfall ohne gültige Hauptuntersuchung
Auch ohne gültige Plakette reguliert die Haftpflicht zunächst Schäden Dritter. Stellt ein Gutachter jedoch technische Mängel fest, die zum Unfall beigetragen haben, kann der Versicherer Regress erheben.
Unfall ohne erforderliche Sehhilfe
Wer zum Tragen einer Brille verpflichtet ist und diese nicht trägt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei einem Unfall kann dies als Mitursache gewertet werden. Die Versicherung kann ebenfalls Regress geltend machen.
Unfall mit geliehenem Fahrzeug
Grundsätzlich reguliert die Haftpflicht des Halters den Schaden. Die spätere Rückstufung kann jedoch eine finanzielle Belastung darstellen, weshalb klare Absprachen vor dem Verleihen ratsam sind.
Unfall mit Mietwagen oder Car Sharing Fahrzeug
Die gleichen Regeln gelten wie beim eigenen Fahrzeug. Je nach Vertrag können Selbstbeteiligungen entstehen. Zusatzversicherungen können sinnvoll sein, um hohe Kosten zu vermeiden.
Unfall als Fahrradfahrer
Bei fahrradbedingten Unfällen tritt die Privathaftpflichtversicherung ein. Den eigenen Schaden trägt der Verursacher selbst, außer dem KFZ Fahrer trifft eine Mitschuld.
Unfall beim Rückwärtsfahren
In der Regel haftet derjenige, der rückwärts fährt. Die Beweisführung ist jedoch nicht immer eindeutig. Empfehlung: Polizei rufen oder zumindest eine Beweissicherung durchführen.
Unfall nicht bemerkt
Wird ein kleiner Schaden verursacht, ohne dass der Fahrer ihn bemerkt, liegt keine strafbare Fahrerflucht vor. Ob ein Schaden tatsächlich unmerklich entstanden sein kann, prüft ein Sachverständiger. Falsche Aussagen sollten vermieden werden.
Unfall durch Kinder
Kinder bis zehn Jahre sind im fließenden Verkehr deliktunfähig. Daher haftet weder das Kind noch dessen Privathaftpflichtversicherung.
Unfall verursacht durch eine Katze
Das Ausweichen vor einer Katze führt oft zu einer Mitschuld, da die Sicherheit im Straßenverkehr höher gewichtet wird als die Rettung eines Haustieres. Bei Wildtieren übernimmt die Teilkasko die Kosten.
Unfall auf dem Weg zur Arbeit
Unfälle auf dem täglichen Arbeitsweg gelten als Wegeunfälle. Die medizinische Behandlung erfolgt über die gesetzliche Unfallversicherung. Die Regulierung der Sachschäden läuft wie gewohnt über die jeweilige Kraftfahrversicherung.
Fazit vom KFZ Gutachter Goch
Ein Unfall ist immer eine belastende Situation. Dennoch behalten Sie am besten den Überblick, wenn Sie systematisch vorgehen und keine vorschnellen Aussagen treffen. Eine sorgfältige Dokumentation und die Einhaltung aller Obliegenheiten erleichtern die spätere Regulierung erheblich. Sollten Fragen offen bleiben oder Unsicherheiten bestehen, stehe ich Ihnen als KFZ Gutachter Goch zuverlässig zur Seite.

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