Fiktive Abrechnung. Auszahlung statt Reparatur. Fachwissen vom KFZ Gutachter Goch

Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland Millionen Verkehrsunfälle, bei denen überwiegend Sachschäden entstehen. Viele Geschädigte entscheiden sich nach einem Unfall dafür, das Fahrzeug nicht instand setzen zu lassen, sondern eine Auszahlung des festgestellten Schadens zu verlangen. Dieses Verfahren wird als fiktive Abrechnung bezeichnet. Grundlage hierfür ist immer ein qualifiziertes Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Als KFZ Gutachter Goch erläutere ich Ihnen ausführlich, wie die fiktive Abrechnung funktioniert, welche Ansprüche bestehen und worauf Sie achten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

Geschädigte können sich den ermittelten Schaden auszahlen lassen, anstatt eine Reparatur durchführen zu lassen.
Die Grundlage bildet ein Gutachten eines unabhängigen KFZ Sachverständigen.
Die Haftpflichtversicherung des Verursachers trägt die Kosten des Gutachtens.
Auch Nutzungsausfall, Wertminderung und Rechtsanwaltskosten können verlangt werden.
Mietwagenkosten und fiktive Mehrwertsteuer sind bei der fiktiven Abrechnung ausgeschlossen.

Was bedeutet fiktive Abrechnung

Nach einem Verkehrsunfall ist die Haftpflichtversicherung des Schädigers verpflichtet, den entstandenen Schaden zu übernehmen. Der Geschädigte hat die Wahl, sein Fahrzeug reparieren zu lassen oder sich den errechneten Schadenbetrag auszahlen zu lassen. Erfolgt eine Auszahlung auf Grundlage eines Gutachtens ohne tatsächliche Reparatur, spricht man von einer fiktiven Abrechnung.

Neben den reinen Reparaturkosten können weitere Ansprüche geltend gemacht werden, etwa Wertminderung, Nutzungsausfall sowie Rechtsanwaltskosten. Die Gutachterkosten werden ebenfalls durch die gegnerische Versicherung übernommen, sofern keine Mitschuld besteht.

Warum ein Gutachten zwingend erforderlich ist

Versicherungen benötigen einen Beleg dafür, in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist. Liegt eine Reparaturrechnung vor, dient diese als Grundlage für die Regulierung. Wird jedoch fiktiv abgerechnet, ist ein Gutachten erforderlich, das den Schaden objektiv dokumentiert und die Reparaturkosten kalkuliert. Dieses Gutachten muss durch einen freien, unabhängigen KFZ Gutachter erstellt werden. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, einen von der Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen zu akzeptieren.

Wann reicht ein Kostenvoranschlag aus

Bei geringfügigen Schäden mit einem Wert bis etwa 500 Euro genügt in vielen Fällen ein Kostenvoranschlag. In diesen Fällen entstehen weder merkantile Wertminderung noch Verbringungskosten. Da echte Bagatellschäden jedoch selten sind und oft versteckte Folgeschäden übersehen werden, ist die Einschaltung eines KFZ Gutachters Goch in den meisten Fällen ratsam.

Welche Positionen bei der fiktiven Abrechnung berücksichtigt werden

Reparaturkosten

Die Versicherung muss alle erforderlichen Reparaturkosten ersetzen. Mehrwertsteueranteile werden nur bezahlt, wenn sie tatsächlich angefallen sind.

Gutachterkosten

Die Kosten für das Sachverständigengutachten einschließlich Anfahrt übernimmt die gegnerische Versicherung. Der Geschädigte hat freie Gutachterwahl.

Nutzungsausfall

Da bei einer fiktiven Abrechnung kein Mietwagen beansprucht werden kann, kann der Geschädigte für den kalkulierten Reparaturzeitraum eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.

Wertminderung

Wenn das Gutachten eine Wertminderung ausweist, wird diese unabhängig davon ersetzt, ob die Reparatur tatsächlich erfolgt.

Rechtsanwaltskosten

Wird anwaltliche Unterstützung benötigt, muss die Versicherung des Verursachers die Kosten tragen.

Weitere relevante Punkte bei der fiktiven Abrechnung

Stundensätze von Markenwerkstätten und freien Betrieben

Sachverständige kalkulieren in ihren Gutachten üblicherweise mit den Stundensätzen von Markenwerkstätten. Versicherungen versuchen gelegentlich, niedrigere Stundenverrechnungssätze freier Werkstätten anzusetzen und verweisen auf die Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB.

Geschädigte können auf die höheren Sätze bestehen, wenn das Fahrzeug jünger als drei Jahre ist oder bisher ausschließlich in einer Markenwerkstatt gewartet wurde. Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, darf die Versicherung auf eine gleichwertige freie Fachwerkstatt verweisen. Diese Werkstätten müssen jedoch Qualitätsstandards erfüllen, etwa die Zugehörigkeit zum Zentralverband für Karosserie und Fahrzeugtechnik, die Verwendung von Originalteilen und eine mehrjährige Garantie.

Ersatzteilpreise und UPE Aufschläge

Werkstätten kalkulieren Ersatzteile oftmals mit unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller sowie üblichen Aufschlägen. Versicherungen kürzen diese Positionen gelegentlich, obwohl Gerichte diese Praxis weitgehend anerkennen. Sollten Kürzungen auftauchen, empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt.

Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung

Da bei einer fiktiven Abrechnung keine Reparaturrechnung entsteht, verweigern Versicherungen häufig die Erstattung der Mehrwertsteuer. Das ist grundsätzlich korrekt, weil keine Steuer anfällt. Kaufen Geschädigte jedoch Ersatzteile oder lassen einzelne Leistungen tatsächlich durchführen, muss die darauf entfallende Steuer ersetzt werden.

Fiktive Abrechnung bei Totalschaden

Bei einem Totalschaden ist die fiktive Abrechnung nur bedingt sinnvoll. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 Prozent, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Fall erstattet die Versicherung lediglich den Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Die tatsächlichen Reparaturkosten spielen dann keine Rolle mehr.

Fazit vom KFZ Gutachter Goch

Die fiktive Abrechnung ist für Geschädigte oft eine sinnvolle Möglichkeit, flexibel über den Schadenersatz zu verfügen. Voraussetzung ist jedoch ein professionelles, unabhängiges Gutachten. Wenn Sie sich für eine fiktive Abrechnung interessieren oder Fragen dazu haben, stehe ich Ihnen als KFZ Gutachter Goch gerne zur Verfügung und erstelle Ihr Gutachten innerhalb kurzer Zeit.

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